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   BVerfG, 26.11.2020 - 2 BvR 1510/20   

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BVerfG, 26.11.2020 - 2 BvR 1510/20 (https://dejure.org/2020,39931)
BVerfG, Entscheidung vom 26.11.2020 - 2 BvR 1510/20 (https://dejure.org/2020,39931)
BVerfG, Entscheidung vom 26. November 2020 - 2 BvR 1510/20 (https://dejure.org/2020,39931)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    Art. 1 Abs. 1 Satz 2 GG; Art. 2 Abs.... 2 Satz 1 GG; Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG; Art. 3 Abs. 1 GG; Art. 19 Abs. 4 GG; Art. 103 Abs. 1 GG; § 23 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 1 BVerfGG; § 92 BVerfGG; § 170 Abs. 2 StPO; § 172 Abs. 3 StPO; § 179 StGB a. F.
    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Einstellung eines Ermittlungsverfahrens wegen sexuellen Missbrauchs widerstandsunfähiger Personen (Klageerzwingungsverfahren; Anspruch auf effektive Strafverfolgung; Verpflichtung der Ermittlungsbehörden zur Aufklärung des ...

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Mangels hinreichender Substantiierung unzulässige Verfassungsbeschwerde in einer Klageerzwingungssache wegen des Verdachts des sexuellen Missbrauchs Widerstandsunfähiger

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 1 Abs 1 S 2 GG, Art 2 Abs 2 S 1 GG, Art 2 Abs 2 S 2 GG, Art 3 Abs 1 GG, Art 19 Abs 4 S 1 GG
    Nichtannahmebeschluss: Mangels hinreichender Substantiierung unzulässige Verfassungsbeschwerde in einer Klageerzwingungssache wegen des Verdachts des sexuellen Missbrauchs Widerstandsunfähiger (§ 179 StGB aF) - insb keine hinreichende Darlegung einer Verletzung des ...

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Mangels hinreichender Substantiierung unzulässige Verfassungsbeschwerde in einer Klageerzwingungssache wegen des Verdachts des sexuellen Missbrauchs Widerstandsunfähiger (§ 179 StGB aF) - insb keine hinreichende Darlegung einer Verletzung des ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde in einer Klageerzwingungssache wegen des Verdachts des sexuellen Missbrauchs Widerstandsunfähiger mangels hinreichender Substantiierung; Begründungsanforderungen an eine Verfassungsbeschwerde; Fehlende hinreichende Darlegung ...

  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahmebeschluss: Mangels hinreichender Substantiierung unzulässige Verfassungsbeschwerde in einer Klageerzwingungssache wegen des Verdachts des sexuellen Missbrauchs Widerstandsunfähiger (§ 179 StGB aF) - insb keine hinreichende Darlegung einer Verletzung des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Willkür - durch fehlerhafte Rechtsanwendung?

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Formalia eines Klageerzwingungsverfahrens - und der Anspruch auf effektiven Rechtsschutz

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Klageerzwingungsverfahren - und der Anspruch auf effektive Strafverfolgung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verfassungsbeschwerde gegen eine gerichtliche Entscheidung - und ihre Begründung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (41)

  • BVerfG, 10.11.2015 - 1 BvR 2056/12

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Versagung von Therapiekosten und

    Auszug aus BVerfG, 26.11.2020 - 2 BvR 1510/20
    Ferner muss sich die Verfassungsbeschwerde mit dem zugrunde liegenden einfachen Recht sowie mit der verfassungsrechtlichen Beurteilung des vorgetragenen Sachverhalts auseinandersetzen und hinreichend substantiiert darlegen, dass eine Grundrechtsverletzung möglich erscheint (vgl. BVerfGE 28, 17 ; 89, 155 ; 140, 229 ).

    Dabei ist auch darzulegen, inwieweit das jeweils bezeichnete Grundrecht verletzt sein und mit welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme kollidieren soll (vgl. BVerfGE 99, 84 ; 108, 370 ; 115, 166 ; 140, 229 ).

    Soweit das Bundesverfassungsgericht für bestimmte Fragen bereits verfassungsrechtliche Maßstäbe entwickelt hat, muss anhand dieser Maßstäbe dargelegt werden, inwieweit Grundrechte durch die angegriffenen Maßnahmen verletzt werden (vgl. BVerfGE 77, 170 ; 123, 186 ; 140, 229 ).

  • BVerfG, 26.06.2014 - 2 BvR 2699/10

    Klageerzwingungsverfahren (erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Einstellung

    Auszug aus BVerfG, 26.11.2020 - 2 BvR 1510/20
    Sie unterliegt der gerichtlichen Kontrolle (§§ 172 ff. StPO) (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 26. Juni 2014 - 2 BvR 2699/10 -, Rn. 14; Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 6. Oktober 2014 - 2 BvR 1568/12 -, Rn. 15, sowie vom 19. Mai 2015 - 2 BvR 987/11 -, Rn. 24 m.w.N.).

    Das Oberlandesgericht ist in diesem Kontext verpflichtet, die Erfüllung des Anspruchs auf effektive Strafverfolgung sowie die detaillierte und vollständige Dokumentation des Ermittlungsverlaufs und die Begründung der Einstellungsentscheidungen zu kontrollieren (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 26. Juni 2014 - 2 BvR 2699/10 -, Rn. 15; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 6. Oktober 2014 - 2 BvR 1568/12 -, Rn. 20; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 23. März 2015 - 2 BvR 1304/12 -, Rn. 23; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 15. Januar 2020 - 2 BvR 1763/16 -, Rn. 42).

  • BVerfG, 29.10.1987 - 2 BvR 624/83

    Lagerung chemischer Waffen

    Auszug aus BVerfG, 26.11.2020 - 2 BvR 1510/20
    Soweit das Bundesverfassungsgericht für bestimmte Fragen bereits verfassungsrechtliche Maßstäbe entwickelt hat, muss anhand dieser Maßstäbe dargelegt werden, inwieweit Grundrechte durch die angegriffenen Maßnahmen verletzt werden (vgl. BVerfGE 77, 170 ; 123, 186 ; 140, 229 ).

    In solchen Fällen kann, gestützt auf Art. 2 Abs. 2 Satz 1 und Satz 2 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 Satz 2 GG, ein Tätigwerden des Staates und seiner Organe auch mit den Mitteln des Strafrechts verlangt werden (vgl. BVerfGE 39, 1 ; 49, 89 ; 53, 30 ; 77, 170 ; 88, 203 ; 90, 145 ; 92, 26 ; 97, 169 ; 109, 190 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 23. Januar 2020 - 2 BvR 859/17 -, Rn. 22).

  • BVerfG, 14.02.2024 - 2 BvR 1816/23

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Revisionsentscheidung in einem

    a) Soweit der Beschwerdeführer rügt, die angegriffenen Entscheidungen verletzten ihn unter mehreren Gesichtspunkten in seinem Verfahrensgrundrecht auf rechtliches Gehör gemäß Art. 103 Abs. 1 GG, erschöpfen sich seine Ausführungen in der Sache letztlich in dem Vorwurf, der Bundesgerichtshof sei den aus Sicht des Beschwerdeführers zutreffenden Rechtsauffassungen der Revision nicht gefolgt; davor schützt Art. 103 Abs. 1 GG aber nicht (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 26. November 2020 - 2 BvR 1510/20 -, Rn. 30 m.w.N.).
  • BVerfG, 22.11.2021 - 2 BvR 1872/21

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Urteile wegen Cum-Ex-Aktiengeschäften von

    Liegt zu den mit der Verfassungsbeschwerde aufgeworfenen Verfassungsfragen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vor, ist der behauptete Grundrechtsverstoß in Auseinandersetzung mit den verfassungsgerichtlich entwickelten Maßstäben zu begründen (vgl. BVerfGE 130, 1 ; 140, 229 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 26. November 2020 - 2 BvR 1510/20 -, Rn. 14; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 14. Mai 2021 - 2 BvR 1336/20 -, Rn. 10); die allgemein gehaltene Behauptung eines Verfassungsverstoßes reicht dafür nicht aus.
  • BVerfG, 14.05.2021 - 2 BvR 1336/20

    DNA-Identitätsfeststellung (Entnahme von Körperzellen zur molekulargenetischen

    Richtet sich die Verfassungsbeschwerde gegen gerichtliche Entscheidungen, erfordert die substantiierte Darlegung einer Grundrechtsverletzung die argumentative Auseinandersetzung mit den Gründen der angegriffenen Entscheidungen (vgl. BVerfGE 140, 229 ; BVerfGK 14, 402 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 26. November 2020 - 2 BvR 1510/20 -, Rn. 14).

    Liegt zu den mit der Verfassungsbeschwerde aufgeworfenen Verfassungsfragen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vor, ist der behauptete Grundrechtsverstoß in Auseinandersetzung mit den verfassungsgerichtlich entwickelten Maßstäben zu begründen (vgl. BVerfGE 130, 1 ; 140, 229 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 26. November 2020 - 2 BvR 1510/20 -, Rn. 14); die allgemein gehaltene Behauptung eines Verfassungsverstoßes genügt dem nicht.

  • BVerfG, 16.08.2021 - 2 BvR 972/21

    Strafrechtliche Verurteilung wegen Insolvenzverschleppung und Subventionsbetruges

    Richtet sich die Verfassungsbeschwerde gegen gerichtliche Entscheidungen, erfordert die substantiierte Darlegung einer Grundrechtsverletzung die argumentative Auseinandersetzung mit den Gründen der angegriffenen Entscheidungen (vgl. BVerfGE 140, 229 ; BVerfGK 14, 402 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 26. November 2020 - 2 BvR 1510/20 -, Rn. 14).

    Liegt zu den mit der Verfassungsbeschwerde aufgeworfenen Verfassungsfragen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vor, ist der behauptete Grundrechtsverstoß in Auseinandersetzung mit den verfassungsgerichtlich entwickelten Maßstäben zu begründen (vgl. BVerfGE 130, 1 ; 140, 229 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 26. November 2020 - 2 BvR 1510/20 -, Rn. 14; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 14. Mai 2021 - 2 BvR 1336/20 -, Rn. 10); die allgemein gehaltene Behauptung eines Verfassungsverstoßes genügt dem nicht.

  • VerfGH Sachsen, 29.02.2024 - 59-IV-22
    Liegt zu den mit der Verfassungsbeschwerde aufgeworfenen Verfassungsfragen verfassungsgerichtliche Rechtsprechung vor, ist der behauptete Grundrechtsverstoß in Auseinandersetzung mit den verfassungsgerichtlich entwickelten Maßstäben zu begründen (SächsVerfGH, Beschluss vom 16. Juni 2022 - Vf. 24-IV-22 [HS]/25-IV-22 [e.A.]; Beschluss vom 2. Dezember 2021 - Vf. 93-IV-21 [HS]; Beschluss vom 23. Januar 2020 - Vf. 43-IV-19; st. Rspr.; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 14. Mai 2021 - 2 BvR 1336/20 - juris Rn. 10; Beschluss vom 26. November 2020 - 2 BvR 1510/20 - juris Rn. 14; Beschluss vom 7. Dezember 2011, BVerfGE 130, 1 [21]).
  • VerfGH Sachsen, 21.10.2022 - 15-IV-21
    Liegt zu den mit der Verfassungsbeschwerde aufgeworfenen Verfassungsfragen verfassungsgerichtliche Rechtsprechung vor, ist der behauptete Grundrechtsverstoß in Auseinandersetzung mit den verfassungsgerichtlich entwickelten Maßstäben zu begründen (SächsVerfGH, Beschluss vom 2. Dezember 2021 - Vf. 93-IV-21 [HS]; Beschluss vom 23. Januar 2020 - Vf. 43-IV-19; st. Rspr.; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 14. Mai 2021 - 2 BvR 1336/20 - juris Rn. 10; Beschluss vom 26. November 2020 - 2 BvR 1510/20 - juris Rn. 14; Beschluss vom 7. Dezember 2011, BVerfGE 130, 1 [21]).
  • VerfGH Sachsen, 02.12.2021 - 93-IV-21
    Liegt zu den mit der Verfassungsbeschwerde aufgeworfenen Verfassungsfragen verfassungsgerichtliche Rechtsprechung vor, ist der behauptete Grundrechtsverstoß in Auseinandersetzung mit den verfassungsgerichtlich entwickelten Maßstäben zu begründen (SächsVerfGH, Beschluss vom 23. Januar 2020 - Vf. 43-IV-19; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 14. Mai 2021 - 2 BvR 1336/20 - juris Rn. 10; Beschluss vom 26. November 2020 - 2 BvR 1510/20 - juris Rn. 14; Beschluss vom 7. Dezember 2011, BVerfGE 130, 1 [21]).
  • VerfGH Sachsen, 23.03.2023 - 54-IV-21
    Liegt zu den mit der Verfassungsbeschwerde aufgeworfenen Verfassungsfragen verfassungsgerichtliche Rechtsprechung vor, ist der behauptete Grundrechtsverstoß in Auseinandersetzung mit den verfassungsgerichtlich entwickelten Maßstäben zu begründen (SächsVerfGH, Beschluss vom 23. Januar 2020 - Vf. 43-IV-19; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 14. Mai 2021 - 2 BvR 1336/20 - juris Rn. 10; Beschluss vom 26. November 2020 - 2 BvR 1510/20 - juris Rn. 14; Beschluss vom 7. Dezember 2011, BVerfGE 130, 1 [21]).
  • VerfGH Sachsen, 16.06.2022 - 24-IV-22

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Verpflichtung des Freistaates

    Auseinandersetzung mit den verfassungsgerichtlich entwickelten Maßstäben zu begründen (SächsVerfGH, Beschluss vom 10. Februar 2022 - Vf. 123-IV-21; Beschluss vom 2. Dezember 2021 - Vf. 93-IV-21 [HS]; Beschluss vom 23. Januar 2020 - Vf. 43-IV-19; st. Rspr.; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 14. Mai 2021 - 2 BvR 1336/20 - juris Rn. 10; Beschluss vom 26. November 2020 - 2 BvR 1510/20 - juris Rn. 14; Beschluss vom 7. Dezember 2011, BVerfGE 130, 1 [21]).
  • VerfGH Sachsen, 20.01.2022 - 45-IV-21
    Liegt zu den mit der Verfassungsbeschwerde aufgeworfenen Verfassungsfragen verfassungsgerichtliche Rechtsprechung vor, ist der behauptete Grundrechtsverstoß in Auseinandersetzung mit den verfassungsgerichtlich entwickelten Maßstäben zu begründen (SächsVerfGH, Beschluss vom 23. Januar 2020 - Vf. 43-IV-19; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 14. Mai 2021 - 2 BvR 1336/20 - juris Rn. 10; Beschluss vom 26. November 2020 - 2 BvR 1510/20 - juris Rn. 14; Beschluss vom 7. Dezember 2011, BVerfGE 130, 1 [21]).
  • VerfGH Berlin, 23.08.2023 - VerfGH 3/22

    Verletzung des Grundrechts auf effektive Strafverfolgung (Art 12 Abs 1 iVm Art 8

  • VerfGH Sachsen, 19.01.2023 - 106-IV-21
  • VerfGH Sachsen, 20.10.2023 - 51-IV-23
  • VerfGH Sachsen, 10.02.2022 - 123-IV-21

    Erschöpfung der Möglichkeiten fachgerichtlichen Rechtsschutzes vor Erhebung einer

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